Eine Scheidung hat weitreichende familiäre, finanzielle und rechtliche Folgen. Für eine zufriedenstellende Klärung aller Fragen, beispielsweise bezüglich der Aufteilung des ehelichen Vermögens oder der Obsorge der gemeinsamen Kinder, bedarf es einer genauen Kenntnis des Familienrechts und insbesondere des Scheidungsrechts. Als Scheidungsanwalt in Salzburg begleiten wir Sie durch diese heikle Phase.
Die Beratung und Vertretung von Mandanten im Rahmen von Scheidungsverfahren, Aufteilungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren ist daher eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Mehr zum Ablauf einer Scheidung finden Sie hier.
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Als Scheidungsanwalt in Salzburg umfassen wir folgende Schwerpunkte:
- Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Zusammenhang mit Fragen zum Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht und Sorgerecht
- Anwaltliche Vertretung bei einvernehmlichen Scheidungen
- Anwaltliche Vertretung bei „streitigen“ Scheidungen vor Gericht
- Erstellung von Eheverträgen durch einen spezialisierten Anwalt
- Geltendmachung von Unterhalt (sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhalt)
- Vertretung bei Sorgerechtsstreitigkeiten
Konkret beraten wir Sie umfassend über Obsorge und die damit zusammenhängenden Regelungen, Ihre Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt) sowie Unterhaltsansprüche der gemeinsamen Kinder, die pensionsrechtliche Stellung nach der Scheidung (Witwenpension) und die Aufteilung des ehelichen Vermögens bzw. der ehelichen Schulden.
Besonders wichtig ist auch die Ausarbeitung und Besprechung der individuellen Vorgehensweise, etwa ob eine einvernehmliche Scheidung versucht werden soll oder ob eine Scheidung im Rahmen eines „streitigen“ Gerichtsverfahrens mehr Vorteile für den jeweiligen Mandanten bietet. Dies hängt insbesondere vom Verschulden an der Scheidung, der Beweisbarkeit von Eheverfehlungen, von der Vermögenssituation und vielen weiteren Faktoren ab.
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Q&A zum Familienrecht und Scheidungsrecht
Wer bezahlt die Scheidung?
Zunächst muss zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der „streitigen“ Scheidung unterschieden werden. Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste, billigste und auch rascheste Lösung dar. Dabei teilen sich in der Regel die scheidungswilligen Ehegatten die Kosten für den Rechtsanwalt und für das Gericht. Für den Scheidungsantrag und den notwendigen Vergleich sind derzeit (Stand 2021) € 586,- an das Gericht zu bezahlen. Enthält der Vergleich eine Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache (also ändert sich etwa der Eigentümer der Ehewohnung) sind derzeit (Stand 2021) € 732,- an das Gericht zu bezahlen. Das Anwaltshonorar hängt vom Umfang des Aufwandes ab, wird von uns jedoch im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung nach Prüfung des individuellen Falls bekannt gegeben. Dies kann allerdings von Kanzlei zu Kanzlei variieren. Bei einer „streitigen“ Scheidung hängt die Frage des Kostenersatzes vom Urteil ab. Wenn darin das alleinige Verschulden eines Ehegatten am Scheitern der Ehe festgestellt wird, trägt dieser die gesamten Kosten des Verfahrens (also Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und die Anwaltskosten des anderen Ehegatten).
Wieviel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Zunächst muss zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der „streitigen“ Scheidung unterschieden werden. Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste, billigste und auch rascheste Lösung dar. Dabei teilen sich in der Regel die scheidungswilligen Ehegatten die Kosten für den Rechtsanwalt und für das Gericht. Für den Scheidungsantrag und den notwendigen Vergleich sind derzeit (Stand 2021) € 586,- an das Gericht zu bezahlen. Enthält der Vergleich eine Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache (also ändert sich etwa der Eigentümer der Ehewohnung) sind derzeit (Stand 2021) € 732,- an das Gericht zu bezahlen. Das Anwaltshonorar hängt vom Umfang des Aufwandes ab, wird von uns jedoch im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung nach Prüfung des individuellen Falls bekannt gegeben. Dies kann allerdings von Kanzlei zu Kanzlei variieren. Bei einer „streitigen“ Scheidung hängt die Frage des Kostenersatzes vom Urteil ab. Wenn darin das alleinige Verschulden eines Ehegatten am Scheitern der Ehe festgestellt wird, trägt dieser die gesamten Kosten des Verfahrens (also Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und die Anwaltskosten des anderen Ehegatten).
Wieviel kostet eine Scheidung?
Die Kosten für Anwalt und Gericht bei einvernehmlichen Scheidung wurden oben bereits dargestellt. Die Kosten für eine „streitige“ Ehescheidung richten sich nach der Länge des Verfahrens. Die Scheidungsklage kostet derzeit bei einem Anwalt (Stand 2021) € 416,26 (inkl. Umsatzsteuer). Dazu kommen die Gerichtskosten in Höhe von derzeit € 312,-. Die Anwaltskosten für eine Verhandlungsstunde bei Gericht belaufen sich auf derzeit € 416,26 (inkl. Umsatzsteuer). Jede weitere Verhandlungsstunde am selben Tag kostet die Hälfte.
Wer bekommt das Sorgerecht?
Die Obsorge beider Elternteile besteht grundsätzlich auch nach Scheidung weiter. Allerdings setzt eine gemeinsame Obsorge voraus, dass die Elternteile eine Vereinbarung schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Die Eltern müssen daher bei getrennten Wohnsitzen einen Ort der hauptsächlichen Betreuung des Kindes festlegen.Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eltern daher in die Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung über die Obsorge, die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte und auch die Unterhaltspflicht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder aufnehmen. Natürlich kann vor Gericht auch vereinbart werden, dass ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in der Praxis Elternteile, denen nur ein Teilbereich der Obsorge eingeräumt ist, oftmals auf Schwierigkeiten treffen, ihre Rechte auch nachzuweisen. Bei streitigen Scheidungen wird das Sorgerecht durch das Gericht geregelt. Dabei kann das Gericht durchaus auch eine gemeinsame Obsorge festlegen. An oberster Stelle steht dabei natürlich immer das Kindeswohl.
Was ist vor der Scheidung bei einem Auszug beachten?
Gerade wer auszieht, muss sich bewusst sein, dass er (oder sie) durch den Auszug aus der Ehewohnung unter Umständen eine schwere Eheverfehlung setzt. Es sollte daher unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gehalten werden, da es Möglichkeiten gibt, einen Auszug im Vorfeld „bewilligen“ zu lassen.
Wer muss nach einer Scheidung ausziehen?
Wenn keine Einigung darüber getroffen werden kann, wer nach der Scheidung auszieht, muss das Gericht auch über diesen Punkt entscheiden. Dabei sind dem Gericht weitgehende Befugnisse eingeräumt und das Gericht ist an keinerlei Zustimmungen gebunden, wem es die Ehewohnung zuweist. Das Gericht kann dabei sogar die Übertragung von Eigentum von einem auf den anderen Ehegatten anordnen. Auch bei Mietwohnungen kann das Gericht etwa anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das Mietverhältnis eintritt oder das bisher gemeinsame Mietrecht allein fortsetzt. In der Praxis wird die Ehewohnung jenem Ehegatten überlassen, der mehr darauf angewiesen ist und in dessen Haushalt die Kinder betreut werden.
Wer bekommst das Sorgerecht?
Die Obsorge beider Elternteile besteht grundsätzlich auch nach Scheidung weiter. Allerdings setzt eine gemeinsame Obsorge voraus, dass die Elternteile eine Vereinbarung schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Die Eltern müssen daher bei getrennten Wohnsitzen einen Ort der hauptsächlichen Betreuung des Kindes festlegen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eltern daher in die Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung über die Obsorge, die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte und auch die Unterhaltspflicht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder aufnehmen. Natürlich kann vor Gericht auch vereinbart werden, dass ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in der Praxis Elternteile, denen nur ein Teilbereich der Obsorge eingeräumt ist, oftmals auf Schwierigkeiten treffen, ihre Rechte auch nachzuweisen. Bei streitigen Scheidungen wird das Sorgerecht durch das Gericht geregelt. Dabei kann das Gericht durchaus auch eine gemeinsame Obsorge festlegen. An oberster Stelle steht dabei natürlich immer das Kindeswohl.
Wer bekommt das gemeinsame Haus bzw. die gemeinsame Wohnung?
Auch hier gilt die Faustregel, dass wenn sich die bisherigen Ehegatten nicht auf eine entsprechende Aufteilung des gemeinsamen Vermögens einigen können, das Gericht diese Entscheidung trifft. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Folgen der Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Teile möglichst ausgeglichenen Weise geregelt werden sollen. Es kommt dabei stark auf den Einzelfall an und können keine generell gültigen Aussagen getroffen werden. Als Beispiele können jedoch ein paar Aufteilungskriterien genannt werden: Diese sind etwa der Umfang des Beitrags jedes Ehegatten, die Mitwirkung im Erwerb, ein allfälliger Konsumverzicht und natürlich wieder an oberster Stelle das Kinde
Spielt es eine Rolle, wer die Scheidung einreicht?
Unter Umständen ja! Es gibt etwa den Fall einer sogenannten „Durchhalteprämie“ für denjenigen Ehegatten, der sich einer Scheidungsklage des anderen ausgesetzt sieht, den jedoch an der Scheidung kein Verschulden trifft. Es ist daher von besonderer Bedeutung, bereits vor Klagseinbringung eine optimale Strategie durch einen Rechtsanwalt bzw. einen spezialisierten Scheidungsanwalt ausarbeiten zu lassen, um die eigenen Interessen optimal vertreten und gewahrt zu wissen.