Skip to main content

Pflichtteilsrecht

Im österreichischen Erbrecht ist der zukünftige Erblasser in seinen Verfügungen eingeschränkt: Ein bestimmter Kreis nahestehender Personen hat einen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlassvermögen.

Im Pflichtteilsrecht werden der Anspruch der Angehörigen als Pflichtteil und die berechtigten Personen als Pflichtteilsberechtigte bezeichnet. Der Pflichtteilsanspruch ist dabei immer ein Anspruch gegen die Verlassenschaft auf Bezahlung des Pflichtteiles in Geld. Das Pflichtteilsrecht stellt daher eine wesentliche Einschränkung der Testierfreiheit dar und ist bei jeder Nachlassplanung unbedingt zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gerne, mit welchen Einschränkungen Sie bei Ihrem letzten Willen rechnen müssen.

Die Berechtigten im Pflichtteilsrecht

Die Pflichtteilsberechtigung umfasst den Ehegatten und die Kinder des Erblassers. Andere Angehörige wie etwa die Geschwister oder Eltern des Verstorbenen, gehören nicht zur Gruppe der Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteil steht auch dann zu, wenn der Verstorbene in einem Testament über seine Verlassenschaft verfügt hat.

Die Höhe des Anspruchs im Pflichtteilsrecht

Die Höhe des Pflichtteils hängt mit der gesetzlichen Erbfolge zusammen. Der Pflichtteil sichert dem Ehegatten und den Kindern des Verstorbenen die Hälfte der gesetzlichen Erbquote zu. Der Ehegatte erbt nach dem gesetzlichen Erbrecht neben den Kindern 1/3 und neben den Eltern des Verstorbenen 2/3, wobei dieser Anteil auf 5/6 anwächst, wenn ein Elternteil des Verstorbenen bereits vorverstorben ist. Gibt es weder Kinder noch Eltern, erbt der Ehegatte des Verstorbenen alles. Die Kinder Erben neben dem Ehegatten gemeinsam 2/3 und neben den Eltern des Verstorbenen alles. Von diesen Erbquoten wird jeweils die Hälfte abgezogen, um die Pflichtteilsquote zu errechnen.

Beispiel: Der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder und seine Verlassenschaft beträgt 120 000,-. Den Erben (Ehefrau und zwei Kinder) kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils 1/3 der Verlassenschaft zu. Da die Ehefrau und die Kinder pflichtteilsberechtigt sind, steht ihnen jeweils ein Pflichtteil in Höhe von 1/6 zu. Die Erben erhalten daher mindestens 20 000,- aus der Verlassenschaft.

Achtung: Sowohl auf das Erbe als auch auf den Pflichtteil können Nachkommen und Ehegatte bereits zu Lebzeiten verzichten! Näheres zum Erbverzicht können Sie hier nachlesen.

Die Minderung und Entziehung des Pflichtteils

Der Pflichtteil kann unter bestimmten Umständen gemindert oder sogar entzogen werden.

Eine Minderung (auf die Hälfte) ist möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit (oder zumindest über keinen längeren Zeitraum vor dem Tod) in einem Naheverhältnis mit dem Erblasser stand. Als Naheverhältnis versteht man dabei eine Beziehung, wie sie üblicherweise zwischen Familienangehörigen besteht.

Ein Entzug des gesamten Pflichtteils ist wiederum bei vorsätzlich begangenen und gerichtlich strafbaren Handlungen möglich, die mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Handlung muss sich dabei gegen den Verstorbenen, dessen Ehegatten, Lebensgefährten oder seine Verwandten richten.

Weitere Gründe für einen Entzug des Pflichtteils sind:

  • Die absichtliche, versuchte oder vollendete Vereitelung des wahren letzten Willens („Verschwindenlassen“ des Testaments;)
  • Die Zufügung schweren seelischen Leides in verwerflicher Weise gegen den Verstorbenen;
  • Die grobe Vernachlässigung der familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen;
  • Die Verurteilung wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen mit einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe.

Pflichtteilsdeckung durch Zuwendung

Pflichtteilsberechtigte können sich nicht aussuchen in Welcher Form sie den Pflichtteil erhalten oder gar auf eine Auszahlung in Bar bestehen. Der Erblasser kann sich daher aussuchen, welche Form der Zuwendung er dem Erben zukommen lassen möchte. Erben müssen sich auch gegebenenfalls Geschenke, die der Erblasser ihnen bereits zu Lebzeiten übergeben hat, anrechnen lassen.

Wie wirkt sich eine Schenkung auf den Pflichtteil aus?

Um zu verhindern, dass der Anspruch der Erben auf den Pflichtteil durch Schenkungen an einzelne Pflichtteilsberechtigte oder Dritte ausgehöhlt wird, sieht das österreichische Erbrecht eine Schenkungsanrechnung vor.

Tätigt der Erblasser noch zu Lebzeiten Schenkungen, die den Pflichtteil der Erben schmälern, können die Pflichtteilsberechtigten eine Anrechnung der Schenkung fordern. Diese Anrechnung führt dazu, dass sich der Wert der Verlassenschaft rechnerisch erhöht. Die Beschenkten müssen sich jedoch auch eigene Geschenke anrechnen lassen. Diese Anrechnung ist bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte für alle Schenkungen unbegrenzt möglich. Hat der Verstorbene jedoch jemanden beschenkt, der keine Pflichtteilsberechtigung hat, werden nur solche Schenkungen angerechnet, die maximal zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.

Näheres zur Schenkungsanrechnung können Sie hier nachlesen.

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

HomeLiveHomeLive
13:36 19 Nov 24
Herr Mag. Koman hat uns einen kurzfristigen und unverbindlichen Termin vorgeschlagen.Wir wurden sehr informativ beraten, all unsere Fragen wurden kompetent beantwortet.Wir können Herr Mag. Koman nur weiterempfehlen!
Marlene KMarlene K
12:33 19 Nov 24
Herr Mag. Koman hat uns kurzfristige einen Termin vorgeschlagen und unverbindliche beraten.Sehr informativ, konnte uns schnell weiterhelfen und all unsere Fragen beantworten.Wir können Sie nur weiterempfehlen!
Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
08:55 04 Nov 24
Sehr zu empfehlen 👍👍
Janina DaxJanina Dax
11:06 14 Oct 24
Ich hatte das Vergnügen, Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman in einer rechtlich komplexen Angelegenheit zu Rate zu ziehen, und bin absolut begeistert von der Professionalität und Hingabe, die er in seine Arbeit einbringt. Herr Mag. Koman ist nicht nur... äußerst kompetent und fachkundig, sondern auch überaus freundlich und zugänglich.Schnell wurde klar, dass Herr Koman ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Details hat, die mein Fall erforderte. Er erklärte mir die rechtlichen Schritte und möglichen Fallstricke verständlich und nachvollziehbar.Einer der Aspekte, die ich besonders schätze, ist seine transparente und unkomplizierte Kommunikation. Egal, ob per E-Mail oder Telefon, er reagierte stets zeitnah und lieferte klare Antworten – ein Service, den man in dieser Qualität selten findet.Sein strukturiertes Vorgehen und sein Fokus auf ein optimales Ergebnis sind ein wesentlicher Grund, warum ich ihn ohne Vorbehalt weiterempfehlen kann. Seine Integrität und Verlässlichkeit runden das Bild ab.Ich kann Herrn Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman ohne Einschränkungen empfehlen. Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg sind, der nicht nur fachlich versiert ist, sondern auch ein hohes Maß an persönlicher Betreuung und Engagement mitbringt, sind Sie bei ihm in den besten Händen. Seine Expertise und sein aufrichtiges Interesse am Wohlergehen seiner Klienten heben ihn von anderen ab. Vielen Dank, Herr Mag. Koman, für Ihre hervorragende Arbeit!weiterlesen
Michael GöblMichael Göbl
13:45 02 Oct 24
Rechtsanwalt Mag. Koman hat mich bei meiner Scheidung schnell und unkompliziert beraten. Man hat im Scheidungsfall ja auch oft die Bedenken, dass Anwälte durchaus auch ein Eskalieren der Streitigkeiten im Sinn haben. Diesen Eindruck hatte ich bei... Mag. Koman nie. Er hat mir transparent und sachlich die Möglichkeiten geschildert. Wir sind die gegnerischen Vorschläge der Scheidungsfolgenvereinbarung immer wieder durchgegangen und haben entsprechende Gegenvorschläge gemacht. Immer klar und deeskalierend. Ich kann Hrn. Mag. nur uneingeschränkt weiterempfehlen. Sollte ich nochmal in diese Situation kommen - was ich nicht hoffe - würde ich mich wieder an ihn wenden.weiterlesen
Daniel KennedyDaniel Kennedy
08:15 09 Sep 24
Ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt. Kann ich nur weiterempfehlen!
DzenisDzenis
08:04 27 May 24
MelMel
07:29 14 May 24
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman uneingeschränkt empfehlen. Er hat mich in meinem Rechtsfall äußerst professionell beraten. Die Kommunikation war transparent und zeitnah, und ich fühlte mich gut informiert.
Gunther PrucknerGunther Pruckner
14:06 18 Apr 24
Nur zum Empfehlen, vielen lieben Dank für die schnelle unkomplizierte Hilfe und Unterstützung, super freundlich, super kompetent, sehr gerne jederzeit wieder. liebe Grüße aus Wien nach Salzburg
NiKi GaVNiKi GaV
12:53 16 Mar 24
Absolut Empfehlenswert.Danke für die gute Beratung.
Aida BegicAida Begic
12:23 13 Jan 24
Herr Mag. Koman ist ein sehr kompetenter, sachlicher und freudlicher Rechtsanwalt, der mir bei meinem Beratungstermin bei allen meinen Anliegen weiterhelfen und mich beraten konnte.Das Vereinbaren eines Termins ging sehr schnell und... unkompliziert.Er hat mir die rechtliche Situation sehr gut und verständlich erläutert und ging auf alle meine Fragen ein.Wenn man auf der Suche nach einem kompetenten, freundlichen und ehrlichen Anwalt ist, dann ist man hier auf jeden Fall richtig und ich kann ihn nur weiterempfehlen.weiterlesen
Sandra HarnerSandra Harner
13:30 12 Nov 23
Herr Mag. Johannes Koman hat mich über ein Jahr bei meiner Ehescheidung begleitet und das zu meiner vollsten Zufriedenheit! Alle meine Fragen wurden ausführlich, für einen Laien verständlich und innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Unsere Gespräche... haben in sehr angenehmer Atmosphäre stattgefunden und ich habe mich jederzeit kompetent beraten gefühlt. Vor allem mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden und ich kann Herrn Mag. Koman nur wärmstens weiterempfehlen!!! Selbstverständlich werde ich mich in Rechtsangelegenheiten weiterhin vertrauensvoll an ihn wenden.weiterlesen
Andreas NeuhoferAndreas Neuhofer
05:08 11 May 23
Mag Koman war im Rechtsstreit rund um meine Scheidung eine große Stütze und hat mich durch seine schnellen Reaktionen auf Fragen und sein fachliches Wissen überzeugt. Mit seiner Hilfe konnte ich meine Ansprüche durchsetzen und das Verfahren zu einem... guten Ende bringen. Danke an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung in einer persönlich sehr herausfordernden Zeit.weiterlesen
Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
js_loader
Ratgeber
15. April 2024

Nachehelicher Unterhalt ohne Verschulden?

Billigkeitsunterhalt, auch bekannt als "Unterhalt aus Billigkeitsgründen", ist ein rechtliches Konzept, das darauf abzielt, Personen Unterstützung zu gewähren, wenn sie nicht genug Mittel zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt angemessen…
Ratgeber
14. November 2023

Ehescheidung in Österreich und die damit verbunden Verschuldensfrage

In Österreich unterliegt die Ehescheidung bestimmten rechtlichen Regelungen, die den Prozess für alle Beteiligten klar strukturieren. Ein entscheidender Aspekt dabei ist die Frage nach dem Verschulden, die die Scheidung und…
Ratgeber
27. Juni 2023

Ehevertrag Österreich

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung, die Eheleute vor oder während der Ehe treffen können, um bestimmte Aspekte ihrer Ehe und ihrer finanziellen Verhältnisse zu regeln. In Österreich gibt es keine…