Prozesskostenrechner
Prozesskostenrechner für Anwalts- und Gerichtskosten
Durch die Eingabe des Streitwerts (um welchen Betrag wird gestritten?) lassen sich die Kosten eines Rechtsstreites abschätzen. Mittels der Eingabe weiterer, einfacher Parameter wie der Anzahl der (voraussichtlichen) Verhandlungen sowie einer (möglicherweise notwendigen) Berufung können Sie sich mit unserem Prozesskostenrechner die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten schnell und unkompliziert anzeigen lassen.
Berücksichtigen Sie dabei immer, dass der Verlierer eines Prozesses dem Gegner (Gewinner) alle durch die Prozessführung verursachten Kosten ersetzen muss. Das bedeutet: Wenn wir Ihren Fall vor Gericht gewinnen, werden Sie daher mit keinerlei Kosten belastet! Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch bitte unsere Honorarvereinbarung und Auftragsbedingungen.
Wenn beide Parteien nur zum Teil Recht bekommen, werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben. Konkret: Jede Partei zahlt ihre eigenen Kosten.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie gerne die Abklärung, ob etwaige Prozesskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Diese ist für Sie mit keinerlei Kostenrisiko verbunden.
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Haftungsausschuss
Es handelt sich bei dem bereitgestellten Prozesskostenrechner um eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Prozesskosten. Die tatsächlichen Prozesskosten hängen vom konkreten Einzelfall ab und können vom Ergebnis des Prozesskostenrechners abweichen.