Kaufvertrag für Eigentumswohnung, Haus und Grundstück
Ihr Anwalt beim Immobilienkauf in Salzburg
Beim Liegenschaftskauf am Kaufvertrag zu sparen, stellt ein Risiko dar, dass bei den – in der Regel hohen Kaufpreisen – jedenfalls vermieden werden sollte. Eine gute Vorbereitung, strukturierte Abwicklung und Schutz vor häufigen Fehler sind gerade beim Immobilienkauf unerlässlich. Wir bieten daher selbstverständlich auch die Abwicklung des Kaufes über ein sicheres Treuhandkonto, welches sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
Der Immobilienkauf stellt für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens dar. Eine Vielzahl der Wohnungs- und Hauskäufe wird über eine Bank mit jahrzehntelangen Darlehensverträgen finanziert. Natürlich muss deshalb gerade der Wohnungs- bzw. Hauskauf sorgfältig überlegt werden und bieten wir Ihnen unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Vertragserrichtung an, um den Liegenschaftserwerb optimal und vor allem in Ihrem Interesse abzuwickeln.
Egal ob es sich um den Erwerb eines Altbaus, Neubaus, um die Sanierung oder eine Eigentumswohnung handelt, wir unterstützen Sie bereits bei der Auswahl der Immobilie und prüfen auf Wunsch folgende Bereiche:
-Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich? Sind diese bereits erteilt und müssen diese unter Umständen erst beantragt werden?
-Bestehen Besonderheiten, die der Käufer jedenfalls kennen sollte? Gibt es etwa einen Eintrag im Verdachtsflächenkataster? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
-Wird eine Baubewilligung benötigt? Ist die Erteilung der Baubewilligung unproblematisch?
-Ist die Wunschimmobilie belastet? Gibt es also z.B. Rechte eines Nachbarn, die man als Käufer kennen sollte?
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Beratung und Vertragserrichtung durch den Rechtsanwalt
Ist die Auswahl der Immobilie erfolgt, beginnt meist die Verhandlung um den Kaufpreis. Um den Kaufpreis optimal verhandeln zu können, sollte der Käufer bereits über die oben beschriebenen Besonderheiten der Liegenschaft informiert sein (etwa das Bestehen einer Dienstbarkeit des Nachbarn, welche in aller Regel eine Minderung des Kaufpreises bedeutet).
Oft geben sich Käufer und Verkäufer mit der Einigung über den Kaufpreis zufrieden. Folgende Punkte sind jedoch von großer Bedeutung und gehören ebenfalls im Zuge der Vertragsverhandlungen geklärt:
-Garantiert der Verkäufer eine Bestimmte „Beschaffenheit“ der Liegenschaft?
-Was passiert, wenn nach dem Verkauf/Kauf Mängel auftreten? Wer haftet dafür?
-Wann wird die Eigentumswohnung bzw. das Haus übergeben? Wird der Kaufpreis erst bei -Übergabe oder mit Eintragung ins Grundbuch ausbezahlt?
-Wer trägt die Kosten der Vertragserrichtung?
-Wie hoch sind die Steuern? Fällt eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt)?
-Ist im Kaufpreis Inventar (z.B. eine Küche) enthalten?
Kosten, Gebühren und Steuern
Als Faustregel gilt, dass die Nebenkosten beim Erwerb einer Liegenschaft etwa zwischen 6 und 10 % liegen. Folgende Nebenkosten sind beim Kauf eines Hauses bzw. beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten:
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
Beim Kauf einer Liegenschaft beträgt die Grunderwerbsteuer (GrESt) grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises; bei nahen Angehörigen 2 % des Kaufpreises. Wenn das Eigentumsrecht des Käufers im Grundbuch eingetragen wird (Einverleibung), muss der Käufer einer Liegenschaft zusätzlich die Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des Kaufpreises zu bezahlen.
Imobilienertragssteuer
Gewinne beim Verkauf einer Liegenschaft unterliegen grundsätzlich einer Einkommensbesteuerung, der sogenannten Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Dabei wird der Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten, seit dem Jahr 2016 mit 30 % besteuert. Dabei gibt es allerdings wichtige Ausnahmen, wie etwa bei Veräußerung eines Grundstückes, auf dem der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz hatte.
Sowohl die Grunderwerbssteuer (GrESt), die Eintragungsgebühr als auch die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) werden von uns als Vertragserrichter bzw. Treuhänder berechnet.
Sonstige Einnahmen beim Immobilienkauf
Die Kosten der Vertragserrichtung können von uns nach Aufwand oder (üblicherweise) in Form einer Pauschale verrechnet werden und hängen vom Wert der Immobilie ab. Bei einer Erstberatung werden Ihnen die Kosten transparent und übersichtlich dargelegt und auf Wunsch individuelle Vereinbarungen getroffen.
Weiters fallen die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar an.
Wurde zusätzlich ein Makler beauftragt, ist außerdem das Maklerhonorar zu berücksichtigen. Hier überprüfen wir gerne die (gesetzlich festgelegte) Provisionshöhe.
Anwalt oder Notar
Die Kosten der Vertragserrichtung können von uns nach Aufwand oder (üblicherweise) in Form einer Pauschale verrechnet werden und hängen vom Wert der Immobilie ab. Bei einer Erstberatung werden Ihnen die Kosten transparent und übersichtlich dargelegt und auf Wunsch individuelle Vereinbarungen getroffen.
Weiters fallen die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar an.
Wurde zusätzlich ein Makler beauftragt, ist außerdem das Maklerhonorar zu berücksichtigen. Hier überprüfen wir gerne die (gesetzlich festgelegte) Provisionshöhe.