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Die gesetzliche Erbfolge und ihre Auswirkungen.

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine letztwillige Verfügung getroffen hat (etwa in Form eines Testaments) regelt das Gesetz die Erbfolge und schreibt vor, wer zu welchen Teilen erbt.

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass – je nach Familienkonstellation – die NachkommenVorfahren, der Ehegatte bzw. eingetragener Partner oder der Lebensgefährte erben.

Gesetzliche Erfolge der Nachkommen und Vorfahren:

Beim Erbrecht der Nachkommen und Vorfahren geht man in Österreich nach dem Parentel-System vor.

Die erste Parentel sind dabei die Nachkommen des Erblassers. Die zweite Parentel bilden die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen. Die dritte Parentel umfasst die Großeltern und deren Nachkommen und vierte Parentel die Urgroßeltern des Erblassers.

Nach dem gesetzlichen System können so – wenn kein letzter Wille des Erblassers besteht – im Extremfall die Urgroßeltern erben. Es wird dabei nicht darauf Rücksicht genommen, ob dies dem Erblasser bekannt war oder seinen Wünschen entspricht. Die klare Empfehlung von rechtlicher Seite ist daher: Regeln Sie Ihren Nachlass selbst!

Gesetzliche Erfolge des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners:

Verstirbt der Erblasser während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft, hat der Ehegatte oder der eingetragene Partner ein gesetzliches Erbrecht. Dies bleibt auch unabhängig vom gesetzlichen Erbrecht der Nachkommen und Vorfahren bestehen.

Gegenüber der ersten Parentel, der Nachkommen (also Kinder, Enkelkinder usw.) des Verstorbenen steht dem Ehegatten dabei eine Erbquote in der Höhe eines Drittels der Verlassenschaft zu.

Gegenüber der zweiten Parentel, den Eltern des Erblassers, stehen dem Ehegatten zwei Drittel der Verlassenschaft zu.

Ehegattenvorausvermächtnis

Neben dem gesetzlichen Erbrecht hat der Ehegatte auch Anspruch auf das sogenannte Ehegattenvorausvermächtnis. Das Vorausvermächtnis gibt dem Ehegatten das Recht, weiter in der Ehewohnung zu wohnen, und zur Erhaltung der bisherigen Lebensverhältnisse alle (zum ehelichen Haushalt gehörenden) beweglichen Sachen weiter zu nutzen.

Gesetzliche Erfolge des Lebensgefährten

Unter dem Begriff „Lebensgefährte“ versteht man im österreichischen Recht einen Partner, mit welchem mindestens drei Jahre ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. Diesem steht im Todesfall des Erblassers ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht zu.

Aber Vorsicht: Der Lebensgefährte erbt nur dann, wenn keine anderen gesetzlichen Erben vorhanden sind. Mehr dazu hier: Der Lebensgefährte als Erbe? Vorsicht vor Missverständnissen!

Das Pflegevermächtnis

Nach aktueller Rechtslage haben Personen aus dem Kreis der gesetzlichen Erben sowie deren Verwandte Anspruch auf Ersatz der erbrachten (Pflege-) Leistungen. Damit will der Gesetzgeber die oft aufwendige und jahrelange Pflege des Erblassers abgelten. Die Regelungen über die Höhe der Entschädigung sind allerdings nicht eindeutig und müssen oft erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens geklärt werden.

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Feedback

HomeLiveHomeLive
13:36 19 Nov 24
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Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
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Janina DaxJanina Dax
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DzenisDzenis
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NiKi GaVNiKi GaV
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Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
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Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
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Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
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DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
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