Exekutionsrecht, Insolvenzrecht und Inkasso
Rechtsberatung für Insolvenzrecht in Salzburg
Wir beraten bei Privatkonkurs, drohender Zwangsversteigerung, vertreten Mandanten sowohl im Exekutionsverfahren als auch im Konkurs- und Insolvenzverfahren und informieren über Existenzminimum, Mahngebühren und Bonität.
Am Beginn eines langwierigen Prozesses steht dabei meist der Zahlungsverzug (ob verschuldet oder unverschuldet). Als Spezialisten im Exekutionsrecht und Insolvenzrecht unterstützen wir Mandanten dabei, ihre Forderungen – wenn nötig auch zwangsweise – durchzusetzen, oder ihre Interessen in einem gegen sie geführten Insolvenz- bzw. Konkursverfahren bestmöglich zu vertreten.
Exekutionsrecht (Zwangsvollstreckung)
Eines der wichtigsten Exekutionsmittel ist die Lohn- und Gehaltsexekution. Dabei teilt das Exekutionsgericht dem Arbeitgeber mit, dass – bis auf das Existenzminimum – nicht mehr an den Arbeitnehmer, also den Schuldner gezahlt werden darf (Zahlungsverbot) sondern vielmehr direkt an den Gläubiger gezahlt werden muss.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Pfändung und Versteigerung von Gegenständen des Schuldner. Diese werden vom Gerichtsvollzieher zunächst mit einem Pfandsiegel „Kuckuck“ versehen und anschließend öffentlich versteigert.
Wenn der Schuldner Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist (demnach über eine Liegenschaft verfügt), stehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verwertung zur Verfügung:
-Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
-Zwangsverwaltung
-Zwangsversteigerung
Das Existenzminimum
Beim Existenzminimum handelt es sich um jenen Betrag, der in jedem Fall beim Schuldner verbleiben muss. Es handelt sich dabei um das vom Statt festgelegte Minimum, dass jeder Mensch zum Leben benötigt. Verdient der Schuldner daher nur wenig mehr als das Existenzminimum und verfügt darüber hinaus über kein nennenswertes Vermögen, muss oft über Jahre Exekution geführt werden, um die Ansprüche des Mandanten durchzusetzen.
Das Existenzminimum ist zudem nach Lebensverhältnissen individuell zu berechnen, richtet sich aber nach der sogenannten „Mindestpension“. Diese beträgt derzeit pro Monat:
-Für Alleinstehende: € 889,84
-Für Personen, die mit einem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt leben: € 1.334,17
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Inkasso und Forderungsmanagement
Bevor wir die Forderungen unserer Mandanten einklagen und damit gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, mahnen wir den Schuldner in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens. Dieses hat erfahrungsgemäß eine wesentlich höhere Erfolgsquote als ein privates Mahnschreiben. Wir empfehlen unseren Mandanten daher, fällige Forderungen rasch zu übergeben. Dadurch können wir das Forderungsmanagement (natürlich inklusive Überprüfung der Verjährung, elektronische Erfassung etc.) möglichst effizient betreiben.
Insolvenzverfahren, Sanierungsverfahren und Reorganisatonsverfahren
Bei Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen oder Privaten empfehlen wir dringend eine unverzügliche Rechtsberatung. Denn das Wichtigste in einer solchen Situation besteht darin, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Je früher wir konsultiert werden, desto höher ist die Chance, einen drohenden Konkurs bzw. eine drohende Insolvenz noch abzuwenden.
Für den „Privatkonkurs“ stehen dabei auch Schuldnerberatungsstellen für Beratungen unter www.schuldnerberatung.at zur Verfügung.
Achtung vor Fristen: Der Insolvenzantrag ist verpflichtend binnen 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (mit negativer Fortbestehensprognose bei juristischen Personen) beim Handelsgericht anzumelden.
In solchen Fällen neigen Mandanten leider oft zur sogenannten „Vogelstrauß-Taktik“. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist bei einer drohenden Insolvenz aber nicht nur kontraproduktiv, sondern kann auch äußerst unangenehme Folgen haben. Zwar ist seit der letzten Krida-Reform die verspätete Stellung des Insolvenzantrages kein gerichtlicher Straftatbestand mehr, aber das Risiko einer Haftung des vertretungsbefugten Organs (des Geschäftsführers) besteht für den dadurch verursachten Schaden.
Unsere Leistungen im Überblick
-Inkasso und Forderungsmanagement
-Zwangsweise Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen
-Gehaltsexekutionen
-Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Liegenschaften