Arbeits- und Sozialrecht
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Salzburg
Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen sowie Entlassungen und vertreten unsere Mandanten vor Arbeits- und Sozialgerichten.
Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Kompetenzen in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Als Experten im Arbeitsrecht sind wir auf die Errichtung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen spezialisiert und bringen viel Erfahrung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und daraus resultierenden Ansprüchen mit. Grundsätzlich versuchen wir dabei, eine außergerichtliche Lösung im Sinne einer ökonomischen Vorgehensweise anzustreben.
Achtung bei Fristen im Arbeitsrecht!
Gerade im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Beendigung von Dienstverhältnissen,muss auf eine genaue Einhaltung bestimmter Fristen geachtet werden.
So verlängern sich beispielsweise vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfristen entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.
Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Kompetenzen in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Als Experten im Arbeitsrecht sind wir auf die Errichtung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen spezialisiert und bringen viel Erfahrung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und daraus resultierenden Ansprüchen mit. Grundsätzlich versuchen wir dabei, eine außergerichtliche Lösung im Sinne einer ökonomischen Vorgehensweise anzustreben.
Kündigungsfristen im Überblick
Der Arbeitgeber kann unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg
Kündigungsentschädigung
Kommt es zu einer terminwidrigen Kündigung, kann der Dienstnehmer eine Kündigungsentschädigung fordern.
Die Berechnung der Höhe der jeweiligen Kündigungsentschädigung richtet sich dabei nach dem sogenannten „Ausfallsprinzip“. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer finanziell so gestellt werden soll, wie dies bei einer ordnungsgemäßen Auflösung des Dienstverhältnisses auch der Fall gewesen wäre.
Die Kündigungsentschädigung umfasst daher grundsätzlich:
- Das Entgelt, das während der „fiktiven Kündigungsfrist“ angefallen wär (Lohn/Gehalt, Zulagen, durchschnittliches Überstundenentgelt, durchschnittliche Provisionen etc.)
- Die anteiligen (aliquoten) Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt).
- Die Abgeltung für einen während der fiktiven Kündigungsfrist entstandenen neuen bzw. höheren Urlaubsanspruch.
Unsere Arbeitsrecht und Sozialrecht Leistungen im Überblick
- Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie Behörden
- Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
- Unterstützung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- Umfassende Beratung sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen