Billigkeitsunterhalt, auch bekannt als „Unterhalt aus Billigkeitsgründen“, ist ein rechtliches Konzept, das darauf abzielt, Personen Unterstützung zu gewähren, wenn sie nicht genug Mittel zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten, aber keinen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt haben. Dieser Unterhalt wird oft in Fällen gewährt, in denen traditionelle Unterhaltsansprüche nicht greifen, zum Beispiel wenn eine Person nicht unter die gesetzlichen Regelungen für Unterhalt fällt, aber dennoch in finanzieller Not ist.
In Österreich wird der Billigkeitsunterhalt gemäß § 94 Abs. 3 des österreichischen Ehegesetzes (EheG) geregelt. Dieser Abschnitt besagt, dass Personen, die in einem „Härtefall“ sind und keine Ansprüche auf Unterhalt haben, dennoch Unterstützung verlangen können, wenn dies unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände gerechtfertigt ist.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Billigkeitsunterhalt gewährt werden kann, darunter:
- Ehepartner nach Scheidung: Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung keine finanziellen Mittel hat und keine Ansprüche auf Unterhalt bestehen, kann Billigkeitsunterhalt gewährt werden, um ihn in finanziellen Notlagen zu unterstützen.
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Personen, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben und keinen Anspruch auf Unterhalt haben, können unter bestimmten Umständen ebenfalls Billigkeitsunterhalt erhalten.
- Kinder von Eltern ohne Unterhaltsanspruch: In Fällen, in denen Kinder von Eltern leben, die keinen Unterhaltsanspruch haben, kann Billigkeitsunterhalt gewährt werden, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Kindes erfüllt werden.
Die Gewährung von Billigkeitsunterhalt erfolgt nach Ermessen des Gerichts und basiert auf den individuellen Umständen jedes Falls. Dabei werden Faktoren wie die finanzielle Lage der Parteien, ihre Bedürfnisse und andere relevante Aspekte berücksichtigt.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Billigkeitsunterhalt eine subsidiäre Art der Unterstützung ist und nicht als Ersatz für regulären Unterhalt betrachtet werden sollte. Im Fall nach einer Scheidung bewegt sich der Billigkeitsunterhalt in der Regel im Bereich von 10 % bis 15 % des Einkommens des finanziell besser gestellten (Ex)Gatten.