Obwohl Scheidungen natürlich zu den unangenehmen Dingen zählen, die im Leben vorkommen können, ist eine Auseinandersetzung mit den konkreten Themen, insbesondere den Folgen einer Ehescheidung besonders wichtig.
Dies insbesondere deshalb, um nicht essentielle Nachteile in Kauf zu nehmen, die sich noch auf Jahre oder Jahrzehnte auswirken können. In diesem Blogbeitrag – als Beginn einer Serie von Beiträgen zum Scheidungsrecht – wollen wir uns mit dem österreichischen Scheidungsrecht beschäftigen und dabei zunächst einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben.
Voraussetzungen für eine Scheidung
Zunächst einmal müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Scheidung in Österreich zu beantragen. Hierzu gehört zum einen eine Ehedauer von mindestens sechs Monaten sowie das Vorliegen eines Scheidungsgrundes. In Österreich gibt es zwei Arten von Scheidungsgründen: zum einen den sogenannten Verschuldensgrund und zum anderen den Ehescheidungsgrund.
Der Verschuldensgrund kommt dann zum Tragen, wenn einer der Partner die Ehe durch sein Verhalten zerrüttet hat. Hierzu gehören etwa Ehebruch, Gewalttätigkeit oder ähnliche Verhaltensweisen. Der Ehescheidungsgrund liegt dagegen dann vor, wenn die Ehe zerrüttet ist und keine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft besteht.
Scheidungsverfahren
Das Scheidungsverfahren im Sinne einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Rosenkrieg) ist in Österreichvergleichsweise kompliziert und dauert in der Regel mehrere Monate. Dem gegenüber steht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Ehescheidung, bei der sich die Ehepartner auf eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen müssen, in der man sie sich über die Scheidungsfolgen einigt. Hierzu gehören etwa die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder Unterhaltszahlungen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, müssen die Scheidungsfolgen vor Gericht geklärt werden und sind dazu oft mehrere, parallele Verfahren notwendig (das eigentliche Scheidungsverfahren, ein Obsorgestreit und zusätzlich oft noch ein Aufteilungsverfahren). Hierzu wird in der Regel ein Anwalt beauftragt, der die Interessen seines Mandanten vertritt.
Scheidungsfolgen
Wie bereits erwähnt, müssen im Rahmen einer Scheidung auch die Scheidungsfolgen geregelt werden. Hierzu gehört etwa die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Dies geschieht in der Regel unter der Prämisse, dass das Vermögen der Ehegatten hälftig aufgeteilt wird. Auch das Sorgerecht für gemeinsame Kinder muss geklärt werden. Hierbei wird in der Regel das gemeinsame Sorgerecht vereinbart, wobei eine alleinige Obsorge bei einem Elternteil nur dann in Betracht kommt, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Schließlich muss auch der Unterhalt für den ehemaligen Partner geregelt werden. Hierzu gibt es in Österreich klare gesetzliche Vorgaben, die eine Berechnung des Unterhalts ermöglichen. Der Unterhalt wird dabei in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und kann in Einzelfällen auch lebenslang gezahlt werden.
Fazit
Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine große psychische Belastung und Herausforderung. Umso wichtiger erscheint in einer solchen Krise eine spezialisierte Rechtsvertretung, um die Interessen und Vorstellungen des jeweiligen Mandanten in Zusammenhang mit den Scheidungsfolgen durchsetzen zu können.