Egal ob Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsempfänger: berechnen Sie die korrekte Höhe des Unterhalts abgestimmt auf Ihre individuellen Familienverhältnisse
Unterhaltsrechner
Unterhaltsrechner für Kinder und Ehepartner
Egal ob Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsempfänger: Nutzen Sie den Unterhaltsrechner und berechnen Sie die korrekte Höhe des Unterhalts abgestimmt auf Ihre individuellen Familienverhältnisse. Der Unterhaltsrechner dient in erster Linie dazu, bei einer aktuellen (oder bevorstehenden) Scheidung zu berechnen, wie viel der Unterhaltsschuldner (meist Ehemann bzw. Vater) nach der Trennung für den Scheidungspartner (meist Ehefrau) und die gemeinsamen Kinder an Unterhalt bezahlen muss.
Geben Sie in diesem Fall das Einkommen des aktuellen Scheidungspartners ein. Wenn Sie Alleinverdiener sind, lassen Sie das Feld leer. Den Verzicht auf Unterhalt des aktuellen Scheidungspartners markieren Sie bitte nur, wenn dieser ausdrücklich auf einen Unterhaltsanspruch verzichtet – und es wird folglich nur der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder berechnet.
Auch wenn es sich nicht um eine aktuelle Scheidung handelt, sondern lediglich der Unterhaltsanspruch von Kindern berechnet werden soll, markieren Sie bitte den Verzicht auf Unterhalt des aktuellen Scheidungspartners. So erfolgt die Berechnung nur für den Unterhaltsanspruch der gemeinsamen Kinder.
Sollten Sie noch Fragen zur Berechnung oder zum Ergebnis Ihrer Berechnung haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Unterhaltsrechner
zu 1: Geben Sie hier Ihr Netto-Einkommen ein, wie es etwa auf dem Gehaltszettel bzw. im Einkommenssteuerbescheid Ihres Finanzamtes aufscheint.
zu 2: Hinzuzurechnen sind Überstundenentgelt und Abfertigungen. Beachten Sie, dass unser Unterhaltsrechner bei der Eingabe eines Einkommens aus unselbstständiger Tätigkeit (z.B. Angestellter) das 13. und 14. Monatsgehalt mitberücksichtigt.
zu 3: Die Unterhaltsbemessungsgrundlage bei selbständig Erwerbstätigen ist mitunter kompliziert zu berechnen. Grundsätzlich ist aber der im letzten, abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn ausschlaggebend.
zu 4: Gemeint ist hier das Einkommen des Scheidungspartners, also der Person, von der Sie sich scheiden lassen (wollen). Oft handelt es sich um die (noch) Ehefrau, die durch die Kindererziehung über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügt.
zu 5: Sind Sie gegenüber einem Partner aus einer früheren Ehe unterhaltspflichtig? Oder leisten Sie Unterhalt für Ihren aktuellen Ehepartner?
Haftungsausschuss
Es handelt sich bei dem bereitgestellten Unterhaltsrechner um eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall erfolgt immer durch unabhängige Gerichte.