Ehe- und Familienrecht
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, Eherecht und Scheidung in Salzburg
In emotional heiklen Angelegenheiten, wie dem Familienrecht und Eherecht oder einer Scheidung, ist es besonders wichtig, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Blick zu behalten und die auf ihre Situation individuell zugeschnittene Lösung zu finden. Unser Kompetenzbereich erstreckt sich in dieser Hinsicht von der Erstellung von Eheverträgen bis hin zu Fragen zum Unterhalts-, Obsorge- und Adoptionsrecht und der Vertretung unserer Mandanten sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer streitigen Scheidung. Da es im Familienrecht oft um besonders schutzwürdige Personen geht, ist eine Rechtsberatung unter den Gesichtspunkten der Diskretion, des Vertrauens und des Kindeswohls für uns höchste Priorität. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise ihre Interessen durchzusetzen.
Unsere Leistungen im Eherecht, Familienrecht und Scheidungsrecht im Überblick
-Beratung im Zusammenhang mit familienrechtlichen Fragen zum Unterhaltsrecht, Sorgerecht oder Scheidungsrecht
-Erstellung von Eheverträgen
-Vertretung – wenn nötig vor Gericht – bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen
-Geltendmachung von Kindesunterhalt
Eheschliessung - Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen des österreichischen Eherechts über die Aufteilung ihres Vermögens abweichen. Der Vertrag kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit geschlossen werden. Im Falle einer Scheidung kann ein Ehevertrag Auseinandersetzungen vor Gericht vorbeugen, hierbei muss es keinesfalls zu einer Schlechterstellung eines Ehepartners kommen. Um die Ziele eines Ehevertrags gewährleisten zu können, empfiehlt sich die Vertragserrichtung durch einen Anwalt. Dieser wird ihnen dabei helfen, den Vertrag rechtskonform und unmissverständlich auszuarbeiten, sodass er im Falle einer Anfechtung vor Gericht Bestand hat.
Scheidung
Gründe für eine Scheidung können vielfältig sein. Deshalb gilt es bei einem Beratungsgespräch vorerst zu klären, ob eine einvernehmliche Scheidung oder eine Scheidung wegen Verschuldens in Frage kommt.
Bei Gründen für eine Scheidung aus Verschulden handelt es sich dabei um schwere Eheverfehlungen (Ehebruch, körperliche Gewalt, Verstöße gegen sonstige Pflichten zur umfassenden Lebensgemeinschaft) oder ehrloses und unsittliches Verhalten.
Nach der Evaluierung des Scheidungsgrundes wird gemeinsam mit dem Mandanten eine Strategie für eine ökonomische und zielführende Vorgehensweise festgelegt.
Erscheint eine einvernehmliche Scheidung möglich, wird – wie im Familienrecht gefordert – eine Scheidungsvereinbarung aufgesetzt, die in erster Linie den Interessen unseres Mandanten entspricht, um seinen Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht zu werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Unterhalt
Anknüpfungspunkte für einen möglichen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung können sich aus einer vertraglichen Vereinbarung der Ehegatten oder aus den gesetzlichen Regelungen ergeben. Letztere richten sich danach, ob und gegenüber welchem Gatten ein Schuldausspruch erfolgt ist, bzw. welcher Gatte mit der Kindererziehung betraut ist oder war. Kommt es zu einer Scheidung der Eltern und ein Elternteil wohnt nicht mehr mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt, steht dem Kind nach den Regelungen des Familienrechts ebenfalls ein Unterhalt in Form von Geldleistungen zu. Übernimmt derjenige Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, einen Teil der Betreuung, kann die Geldleistung dementsprechend angepasst werden.
Bei Fragen in Bezug auf den Ehegattenunterhalt oder den Kindesunterhalt stehen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner, um eine Schätzung der Höhe des Unterhaltsanspruches zu erhalten!
Sorgerecht
Ein weiterer wichtiger familienrechtlicher Aspekt, der im Rahmen einer Scheidung immer wieder zu Auseinandersetzungen führen kann, ist der des Sorgerechts hinsichtlich der gemeinsamen Kinder.
Im Wesentlichen bestehen 3 Möglichkeiten die Obsorge der Kinder nach einer Scheidung zu regeln:
-Beibehaltung der vollen Obsorge beider Eltern
-Alleinige Obsorge eines Elternteils oder
-Volle Obsorge des hauptsächlich betreuenden Elternteils und beschränkte Obsorge des
anderen.
Wir informieren umfassend über Rechte und Pflichten aus dem Familienrecht und vertreten unsere Mandanten, wenn notwendig, auch in einem Sorgerechtsstreit.
Unsere Arbeitsrecht und Sozialrecht Leistungen im Überblick
- Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie Behörden
- Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
- Unterstützung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- Umfassende Beratung sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen