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Mieten und Vermieten von Häusern und Wohnungen

Beim Mieten bzw. der Vermietung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien etc. kommt es nicht nur auf die Errichtung des Mietvertrages an. Wir klären auch darüber auf, wie eine Kündigung durch den Mieter bzw. den Vermieter fristgerecht und rechtswirksam erfolgen muss und vertreten Sie bei Mietzins- und Räumungsklagen vor Gericht.

Beim Mieten oder Vermieten kann ein Mietvertrag (und dies wird in der Praxis häufig übersehen) sowohl schriftlich als auch mündlich zustande kommen. Wenn aber das Mietrechtsgesetz (MRG) auf das Mietverhältnis Anwendung findet, ist für die Wirksamkeit bestimmter Vereinbarungen die Schriftform erforderlich. Dies gilt besonders für die Wirksamkeit der Befristung von Mietverhältnissen.

Wir raten daher immer zur Verfassung eines schriftlichen Mietvertrages, der das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter genau bestimmt. Im besten Fall können dadurch sämtliche möglichen Streitpunkte vorab geklärt werden. Dabei lohnt sich die einmalige Investition in die Errichtung eines individuell abgestimmten und aktuellen Mietvertrags vor allem für den Vermieter. Es können dadurch Konflikte während oder nach Ende des Mietverhältnisses verhindert werden. Im Extremfall erspart sich der Vermieter durch einen guten Mietvertrag ein Räumungsverfahren und dem damit zusammenhängenden Zeit- und Kostenaufwand.

Erhaltungspflicht des Vermieters

Ein besonders wichtiges Thema bei der Vertragsgestaltung ist die Erhaltungspflicht des Vermieters bzw. die Überwälzung auf den Mieter. Laut Obersten Gerichtshof (OGH) kann es durch die Überwälzung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter zu einer gröbliche Benachteiligung kommen. Benachteiligt ist der Mieter immer dann, wenn er durch die Verwendung von Vertragsformblättern einer „völlig unabschätzbaren künftigen Kostenlast“ ausgesetzt ist und dafür keine „sachliche Rechtfertigung“ vorliegt.

Unser Praxistipp ist daher, keinesfalls Vertragsformblätter (also Musterverträge) beim Mieten oder Vermieten zu verwenden sondern vielmehr abweichende Instandhaltungspflichten konkret mit dem Mieter zu besprechen. In der Form können solche Vereinbarungen auch einem Gerichtsverfahren standhalten.

Alternativ empfehlen wir, den Bestandzins (die Miete) direkt um einen möglichen Instandhaltungs­betrag zu erhöhen, da die Höhe des Mietzinses nicht der Inhaltskontrolle unterliegt.

Befristung von Mietverträgen

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetz (MRG) kann nach derzeit geltender Regelung nicht jede Befristung wirksam vereinbart werden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um nicht – versehentlich – ein unbefristetes Mietverhältnis abzuschließen.

So sieht der Gesetzgeber etwa bei Wohnungsmietverträgen eine Mindestfrist von drei Jahren vor. Zur Überprüfung alter Befristungsvereinbarungen muss jedoch immer die jeweils zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geltende Regelung geprüft werden.

Achtung: Im Anwendungsbereich des MRG (Teil- und Vollanwendung) ist eine Befristung nur dann wirksam, wenn sie im Vertrag eindeutig und schriftlich vereinbart wird. Schwierigkeiten bei der Eindeutigkeit liegen beispielsweise vor, wenn das Datum des Endtermins und die Dauer der Befristung nicht übereinstimmen. Des weiteren ist darauf zu achten, dass alle (Mit-)Mieter den Vertag unterzeichnen.

Besondere Vorsicht ist bei der Verlängerung von befristeten Verträgen geboten. Der Mietvertrag darf sich nicht „automatisch“ verlängern; bei der Ausübung einer Verlängerungsoption muss wieder ein Endtermin vorgesehen sein. Unzulässig sind demnach Mietverträge, bei denen sich der Vertrag automatisch um einen gewissen befristeten Zeitraum verlängert, wenn er nicht ausdrücklich gekündigt wird!

Ein bekanntes Problem aus der Praxis besteht darin, dass Mietverträge nicht schriftlich geschlossen werden, sondern beispielsweise mündlich und der Vertragsschluss per Video aufgezeichnet wird. Das geschieht meist, um die Gebührenpflicht für schriftliche Mietverträge zu umgehen. Im schlimmsten Fall kann durch eine solche Vorgehensweise aber eine vereinbarte Befristung als unwirksam erachtet werden und der Vermieter ist in Konsequenz mit einem unbefristeten Mietverhältnis konfrontiert.

Wichtig: Dem Mieter steht grundsätzlich das Recht zu, auch einen befristeten Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen. Dies nach Ablauf zumindest eines Jahres jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Im Ergebnis kann daher der Mieter den Mietvertrag erstmals nach 16 Monaten beenden.

Beendigung des Mietverhältnisses

Es gibt zwei unterschiedliche Arten, einen Mietvertrag zu beenden: die Auflösung des Mietvertrags und die Aufkündigung.

Die Aufkündigung erfolgt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist aber an Termine und Fristen gebunden.

Die Auflösung erfolgt ohne Fristsetzung und Einhaltung eines Termins, ist aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Ob eine Aufkündigung oder eine Auflösung in Frage kommt, sollte vor Vertragskündigung geprüft werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne, um die für Sie optimale Vorgehensweise zu finden.

So liegt etwa aus Sicht des Vermieters bei Zahlungsrückständen des Mieters ein Vorteil in der gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses. Anders als bei der Auflösung des Mietvertrages und Durchsetzung durch eine Mietzins- und Räumungsklage kann so nämlich der gerichtliche Übergabsbefehl – wenn keine Einwendungen erhoben werden – sofort im Exekutionsverfahren durch Räumungsexekution durchgesetzt werden.

Auch der Bestandschutz (Kündigungsbeschränkungen) als Mieterschutz im Teil- und Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist immer genau zu prüfen.

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Sarah SSKSarah SSK
21:00 17 Dec 24
Sehr kompetenter und professioneller Anwalt, der selbst unsere komplexe Situation für alle Seiten top begleiten und zum Abschluss bringen konnte und dabei sehr menschlich und empathisch vorgeht - absolut empfehlenswert. Herzlichen Dank!
Ökkes YildirimÖkkes Yildirim
05:23 29 Nov 24
"Johannes Koman ist ein absolut erstklassiger Anwalt! Seine Kompetenz, Professionalität und sein Engagement haben mich von Anfang an überzeugt. Er nimmt sich Zeit, um jedes Detail zu klären, und erklärt alles verständlich und transparent. Dank... seiner hervorragenden Beratung und Strategie konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann Johannes Koman uneingeschränkt weiterempfehlen – ein Anwalt, dem man vertrauen kann und der wirklich für seine Mandanten da ist. 5 Sterne ohne Zweifel!"Eigentlich verdient ein Anwalt dieser Klasse eher einen Platz im Elite-Club der Rechtsexperten als eine Bewertung, aber hier sind sie trotzdem: 5 Sterne! Absolut zu empfehlen – aber Vorsicht, die Latte für andere Anwälte wird danach unerreichbar hochgelegt!"weiterlesen
HomeLiveHomeLive
13:36 19 Nov 24
Herr Mag. Koman hat uns einen kurzfristigen und unverbindlichen Termin vorgeschlagen.Wir wurden sehr informativ beraten, all unsere Fragen wurden kompetent beantwortet.Wir können Herr Mag. Koman nur weiterempfehlen!
Marlene KMarlene K
12:33 19 Nov 24
Herr Mag. Koman hat uns kurzfristige einen Termin vorgeschlagen und unverbindliche beraten.Sehr informativ, konnte uns schnell weiterhelfen und all unsere Fragen beantworten.Wir können Sie nur weiterempfehlen!
Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
08:55 04 Nov 24
Sehr zu empfehlen 👍👍
Janina DaxJanina Dax
11:06 14 Oct 24
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Michael GöblMichael Göbl
13:45 02 Oct 24
Rechtsanwalt Mag. Koman hat mich bei meiner Scheidung schnell und unkompliziert beraten. Man hat im Scheidungsfall ja auch oft die Bedenken, dass Anwälte durchaus auch ein Eskalieren der Streitigkeiten im Sinn haben. Diesen Eindruck hatte ich bei... Mag. Koman nie. Er hat mir transparent und sachlich die Möglichkeiten geschildert. Wir sind die gegnerischen Vorschläge der Scheidungsfolgenvereinbarung immer wieder durchgegangen und haben entsprechende Gegenvorschläge gemacht. Immer klar und deeskalierend. Ich kann Hrn. Mag. nur uneingeschränkt weiterempfehlen. Sollte ich nochmal in diese Situation kommen - was ich nicht hoffe - würde ich mich wieder an ihn wenden.weiterlesen
Daniel KennedyDaniel Kennedy
08:15 09 Sep 24
Ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt. Kann ich nur weiterempfehlen!
DzenisDzenis
08:04 27 May 24
MelMel
07:29 14 May 24
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman uneingeschränkt empfehlen. Er hat mich in meinem Rechtsfall äußerst professionell beraten. Die Kommunikation war transparent und zeitnah, und ich fühlte mich gut informiert.
Gunther PrucknerGunther Pruckner
14:06 18 Apr 24
Nur zum Empfehlen, vielen lieben Dank für die schnelle unkomplizierte Hilfe und Unterstützung, super freundlich, super kompetent, sehr gerne jederzeit wieder. liebe Grüße aus Wien nach Salzburg
NiKi GaVNiKi GaV
12:53 16 Mar 24
Absolut Empfehlenswert.Danke für die gute Beratung.
Aida BegicAida Begic
12:23 13 Jan 24
Herr Mag. Koman ist ein sehr kompetenter, sachlicher und freudlicher Rechtsanwalt, der mir bei meinem Beratungstermin bei allen meinen Anliegen weiterhelfen und mich beraten konnte.Das Vereinbaren eines Termins ging sehr schnell und... unkompliziert.Er hat mir die rechtliche Situation sehr gut und verständlich erläutert und ging auf alle meine Fragen ein.Wenn man auf der Suche nach einem kompetenten, freundlichen und ehrlichen Anwalt ist, dann ist man hier auf jeden Fall richtig und ich kann ihn nur weiterempfehlen.weiterlesen
Sandra HarnerSandra Harner
13:30 12 Nov 23
Herr Mag. Johannes Koman hat mich über ein Jahr bei meiner Ehescheidung begleitet und das zu meiner vollsten Zufriedenheit! Alle meine Fragen wurden ausführlich, für einen Laien verständlich und innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Unsere Gespräche... haben in sehr angenehmer Atmosphäre stattgefunden und ich habe mich jederzeit kompetent beraten gefühlt. Vor allem mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden und ich kann Herrn Mag. Koman nur wärmstens weiterempfehlen!!! Selbstverständlich werde ich mich in Rechtsangelegenheiten weiterhin vertrauensvoll an ihn wenden.weiterlesen
Andreas NeuhoferAndreas Neuhofer
05:08 11 May 23
Mag Koman war im Rechtsstreit rund um meine Scheidung eine große Stütze und hat mich durch seine schnellen Reaktionen auf Fragen und sein fachliches Wissen überzeugt. Mit seiner Hilfe konnte ich meine Ansprüche durchsetzen und das Verfahren zu einem... guten Ende bringen. Danke an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung in einer persönlich sehr herausfordernden Zeit.weiterlesen
Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
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