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Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung

Ein Erbe muss nicht zwingendermaßen angenommen werden. Um ein Erbe anzunehmen, muss vor dem Gericht bzw. dem Gerichtskommissär eine unwiderrufliche Erbantrittserklärung abgegeben werden. Man unterscheidet erbrechtlich zwei Arten von Erbantrittserklärungen: die bedingte und die unbedingte Erbantrittserklärung.

Die unbedingte Erbantrittserklärung

Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe für sämtliche Verbindlichkeiten des Nachlasses. Das bedeutet, dass auch Schulden, die den Wert der Verlassenschaft überschreiten vom Erben mit seinem eigenen Vermögen beglichen werden müssen. Ein solcher Erbantritt ohne Haftungsvorbehalt kann daher je nach Inhalt der Verlassenschaft ein mehr oder weniger großes Risiko mit sich bringen. Von einer unbedingten Erbantrittserklärung ist daher abzuraten, wenn der Erbe die Vermögenssituation des Erblassers nicht (sehr gut) kennt. Vorteil einer unbedingten Erbantrittserklärung ist, dass die Abwicklung einfach und kostengünstig ist, da in diesem Fall keine Erstellung und Schätzung des Inventars vorgenommen wird.

Die bedingte Erbantrittserklärung

Mit einer bedingten Erbantrittserklärung wird im Vornhinein ein Inventar über die Verlassenschaft erstellt und festgestellt, in welcher Höhe Erblasserschulden bestehen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn es Bedenken gibt, die Verlassenschaft könnte überschuldet sein. Außerdem empfiehlt es sich eine Gläubigereinberufung zu beantragen. Diese Schritte führen dazu, dass ein Verfahren bei einer bedingten Erbantrittserklärung länger dauert und mehr kostet, als es bei einer unbedingten Erbantrittserklärung der Fall ist.

Wozu dient die Gläubigereinberufung?

Mit der Gläubigereinberufung werden die Gläubiger des Verstorbenen mit einem gerichtlichen Edikt aufgefordert, ihre Ansprüche unter Einhaltung einer Frist anzumelden. Wenn Forderungen zu spät angemeldet werden, müssen diese nur beglichen werden, wenn noch etwas von der Verlassenschaft übrig ist. Wenn keine Gläubigereinberufung erfolgt, kann es unter Umständen auch zur Haftung außerhalb der Grenzen der bedingten Erbantrittserklärung kommen.

Was passiert mit nicht beglichenen Nachlassverbindlichkeiten?

Kredite, offene Rechnungen und sonstige Forderungen Dritter sind, wenn sie nicht auf die Erben übergehen bzw. bei einer bedingten Erbantrittserklärung die Höhe des Nachlasses übersteigen, als uneinbringlich zu betrachten. Auf Antrag kann auch ein Insolvenzverfahren über die Verlassenschaft eröffnet werden.

Kann man die Erbantrittserklärung im Nachhinein ändern?

Die Erbantrittserklärung ist unwiderruflich, sie kann dahingehend abgeändert werden, dass anstatt einer bedingten eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wird, umgekehrt ist das jedoch nicht möglich.

Was ändert sich in Bezug auf andere Erben?

Geben ein Teil der Erben bedingte Erbantrittserklärungen ab, haften die übrigen Erben solidarisch für die übrigen Verpflichtungen der Verlassenschaft. Das bedeutet, dass bei Ausfall eines Erben die übrigen Erben die Schulden zu begleichen haben.

Wie ist beim Antritt des Erbes vorzugehen?

Wenn der Verdacht besteht, die Verlassenschaft könnte überschuldet sein, ist es ratsam zunächst nur eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben und ein Inventar erstellen zu lassen. Lassen Sie sich daher vor Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung rechtlich beraten!

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Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Ökkes YildirimÖkkes Yildirim
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Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
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DzenisDzenis
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NiKi GaVNiKi GaV
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08:21 22 Mar 23
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Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
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Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
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